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Medikamenten-
abgaben
Das Gesetz zwingt uns, alle Tiere, an die wir Medikamente abgeben, regelmäßig zu untersuchen.
Dies gilt nicht der "Geldmacherei", sondern dient der Sicherheit Ihres Tieres, Wir bitten um Verständnis.
Wir müssen jedes Tier regelmäßig sehen, um ein Medikament abgeben zu dürfen.
Auch Wurmkuren, sowie unsere Floh- und Zeckenpräparate sind verschreibungspflichtig und fallen auch unter diese Regel.
Es gibt keine Ausnahmen für Freigänger-Katzen.


Notfälle
In lebensbedrohlichen Notfällen
sind wir werktags während der Praxiszeiten
unter 0171 220 7900 erreichbar.
Eine Terminvergabe ist über diese Rufnummer nicht möglich.
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